Geänderte AGB aufgrund von Entfernung des Frozen-Status

Teilnahmebedingungen des Santander StarClubs

Die vollständigen Teilnahmebedingungen stehen Ihnen auch hier zum Download bereit.

1. Geltungsbereich

 1.1 Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am Prämienprogramm „Santander StarClub“ der Santander Consumer Bank AG, Santander-Platz 1, 41061        Mönchengladbach, Tel.: 02161 / 90 60 599, Fax-Nr.: 02161 / 90 65 527, E-Mail: email-service@santander.de, vertreten durch ihren Vorstand (Vito Volpe [Vorsitzender], Walter Donat, Thomas Hanswillemenke, Jochen Klöpper, Fernando Silva; im Folgenden „Betreiber“), durch einen Teilnehmer, unabhängig davon, ob der Teilnehmer Verbraucher oder Unternehmer ist. Der Teilnehmer ist Verbraucher, soweit die Zwecke der Teilnahme weder überwiegend seiner gewerblichen noch überwiegend seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss dieser Teilnahmebedingungen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.2 Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers oder Dritter werden nicht anerkannt und sind damit nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Betreiber ihnen nicht widerspricht. Selbst wenn der Betreiber auf ein Schreiben Bezug nimmt, das fremde Geschäftsbedingungen enthält, oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Nur wenn der Betreiber der Geltung anderer Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich zustimmt, finden diese Anwendung.

2. Teilnahme

2.1 Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind die Geschäftsführer der Santander Händler-Partner, solange die Santander Händler-Partner in einem Vertragsverhältnis mit dem Betreiber stehen. Des Weiteren sind natürliche Personen teilnahmeberechtigt, sobald sie das 18. Lebensjahr erreicht haben, solange sie bei einem Santander Händler-Partner angestellt oder als freie Mitarbeiter für einen Santander Händler-Partner tätig sind und sofern der Geschäftsführer des Santander Händler-Partners ihrer Teilnahme am Santander StarClub zugestimmt hat („Verkäufer“; Geschäftsführer der Santander Händler-Partner und Verkäufer auch „Teilnehmer“).

Ein Teilnehmer kann mit maximal einem Teilnehmerkonto am Prämienprogramm teilnehmen.

2.2 Information des Teilnehmers, Erhalt von elektronischen Nachrichten, Voraussetzung für die Teilnahme / Datennutzung als Gegenleistung
Voraussetzung für die Teilnahme am Santander StarClub ist, dass sich der Teilnehmer bereit erklärt in zumutbarem Umfang Nachrichten im Zusammenhang mit dem Santander StarClub per E-Mail und/oder als elektronische Nachrichten innerhalb des Portals zu erhalten. Diese Nachrichten dienen folgenden Zwecken:
  • der Administration des Teilnahmevertrages (z.B. Information über den Status / Punktestand, Hinweis auf Anpassungen der Nutzerbedingungen etc.),
  • dem Hinweis auf besonders interessante oder relevante Prämien- und Sonderaktionen sowie
  • der Information des Teilnehmers über sonstige Neuigkeiten im Zusammenhang mit dem Santander StarClub.
Diese Informationen stellen im Interesse des Teilnehmers und des Betreibers sicher, dass der Teilnehmer den Santander StarClub optimal nutzen kann und zugleich die Administration möglichst einfach verläuft. Gleichzeitig erfolgt die Information auch im Interesse des Betreibers, um die Administration des Santander StarClub zu vereinfachen und seine Funktion zu optimieren. Hierzu willigt der Teilnehmer gegenüber nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG in den Erhalt der o.g. Informationen per elektronischer Post ein. Eine Teilnahme am Santander StarClub ist daher nur solange möglich, wie die Einwilligung besteht. Bei einem Widerruf der Einwilligung ist der Betreiber berechtigt den Teilnahmevertrag ordentlich zu kündigen (Ziff. 6.1).

Darüber hinaus gestattet der Teilnehmer hiermit – als Gegenleistung für die im Rahmen des Santander StarClubs vom Betreiber an den Teilnehmer gewährten Vorteile – die Nutzung seiner im Rahmen der Teilnahme gemäß der Datenschutzerklärung erhobenen Daten in zumutbarem Umfang durch den Betreiber zum (i) Zwecke der Marktforschung (inklusive der Weiterentwicklung der Produkte des Betreibers und des Santander StarClub) sowie (ii) zu Zwecken der Werbung für sein Unternehmen, seine Aktionen und Produkte gegenüber dem Teilnehmer. Dies umfasst insbesondere auch die Entwicklung von für den Teilnehmer attraktiven und ggf. individuell auf ihn zugeschnittenen Produkten und Prämienaktionen. Eine Datenverarbeitung unterbleibt, soweit die Interessen des Teilnehmers die Interessen des Betreibers überwiegen. Soweit Art. 22 DSGVO Anwendung findet, hat der Teilnehmer die Rechte nach Art. 22 Abs. 3 DSGVO.

2.3 Anmeldeverfahren (Registrierung)
Im Rahmen des Anmeldeverfahrens müssen die Teilnehmer folgende Angaben machen:
  • Anrede
  • Nachname (wie im Finanzierungssystem [derzeit: Kosyfa] angegeben)
  • Vorname (wie im Finanzierungssystem [derzeit: Kosyfa] angegeben)
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • (Haupt-)GP-Nummer
  • Steuer-ID
  • Benutzername (durch den Teilnehmer frei wählbar)
  • Passwort (durch den Teilnehmer frei wählbar)
Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Betreiber unverzüglich über jegliche Änderungen der bei seiner Anmeldung gemachten Angaben zu informieren. Ferner muss der Verkäufer dem Betreiber unverzüglich mitteilen, wenn sein Anstellungsverhältnis gekündigt oder aus anderen Gründen beendet wurde bzw. wenn die freie Mitarbeit beendet wurde.
Des Weiteren muss jeder Teilnehmer
  • sich mit dem Erhalt von elektronischen Nachrichten per E-Mail oder innerhalb des Portals gemäß Ziff. 2.2 der Teilnahmebedingungen einverstanden erklären,
  • bestätigen, dass er die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat sowie
  • diese Teilnahmebedingungen akzeptieren.
Dies erfolgt durch Setzen der entsprechenden Haken im Rahmen des Anmeldeprozesses und Klicken auf den Button „Weiter“, der zum nächsten Prozessschritt führt. Es müssen alle Häkchen gesetzt werden um am Santander StarClub teilnehmen zu können (vgl. auch Ziff. 2.2).

Nach Erhalt der vollständigen Anmeldung des Teilnehmers prüft der Betreiber das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen und entscheidet über die Zulassung des Teilnehmers zur Teilnahme am Santander StarClub. Dabei besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Zulassung zur Teilnahme am Santander StarClub. Der Betreiber kann nach freiem Ermessen über die Zulassung eines Teilnehmers zur Teilnahme am Santander StarClub entscheiden.

Sofern der Betreiber den Teilnehmer zur Teilnahme am Santander StarClub zulässt, teilt er dies dem Teilnehmer per E-Mail an die im Rahmen der Anmeldung des Teilnehmers angegebene E-Mail-Adresse mit („Anmeldebestätigung“). Der Teilnehmer muss sein Teilnehmerkonto mit diesen Zugangsdaten durch erstmaligen Log-in aktivieren.

Nach erstmaliger Aktivierung seines Teilnehmerkontos kann der Teilnehmer seine Zugangsdaten (außer dem Benutzernamen, Vornamen und Nachnamen) ändern. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch einen seitens des Teilnehmers erfolgten fahrlässigen Umgang mit den Zugangsdaten oder durch die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte eintreten.

Bei Verdacht auf einen Missbrauch der Zugangsdaten ist der Betreiber unverzüglich zu benachrichtigen. Sämtliche autorisierten und nichtautorisierten Verfügungen, die mit dem Passwort des Teilnehmers durchgeführt werden, gelten als solche des registrierten Teilnehmers.

3. Punkte

3.1 Erwerb von Prämienpunkten
Ab Erhalt der Teilnahmebestätigung kann der Teilnehmer im Santander StarClub durch den Abschluss bestimmter Geschäfte mit Kunden des Santander Händler-Partners, wie z. B. Finanzierungs-, Versicherungs- oder Leasinggeschäfte, Prämienpunkte erwerben. Für welches Geschäft wie viele Prämienpunkte erlangt werden können, wird durch den Santander StarClub regelmäßig neu festgelegt. Der Teilnehmer kann vor dem Abschluss eines Geschäfts abrufen, wie viele Prämienpunkte er durch den Abschluss des Geschäfts erlangen kann. Mit gesammelten Prämienpunkten kann der Teilnehmer im Santander StarClub Prämien erwerben.

3.2 Status
Der Status des Teilnehmers bestimmt sich nach der Anzahl der von ihm gesammelten Punkte.
Meldet sich ein Teilnehmer erstmals im Santander StarClub an, befindet er sich im Bronze-Status. Grundsätzlich wird der Status des Teilnehmers wie folgt bestimmt:
  • Sobald ein Teilnehmer in einem Kalenderquartal bis 1.999 Punkte gesammelt hat, befindet er sich im folgenden Kalenderquartal im Bronze-Status mit der Folge, dass er berechtigt ist, seine Prämienpunkte gegen solche Prämien einzulösen, die im Bronze-Status erhältlich sind.
  • Sobald ein Teilnehmer in einem Kalenderquartal 2.000 bis 3.749 Punkte gesammelt hat, befindet er sich im folgenden Kalenderquartal im Silber-Status mit der Folge, dass er berechtigt ist, seine Prämienpunkte gegen solche Prämien einzulösen, die im Bronze- oder im Silber-Status erhältlich sind.
  • Sobald ein Teilnehmer in einem Kalenderquartal 3.750 oder mehr Punkte gesammelt hat, befindet er sich im folgenden Kalenderquartal im Gold-Status mit der Folge, dass er berechtigt ist, seine Prämienpunkte gegen solche Prämien einzulösen, die im Bronze-, im Silber- oder im Gold-Status erhältlich sind.
Bei der erstmaligen Anmeldung zum Santander StarClub wird der Status wie folgt bestimmt:
  • Meldet sich ein Teilnehmer im laufenden Quartal im StarClub an, so werden am Ende des Quartals die von ihm bis dahin erzielten Punkte auf das Quartal hochgerechnet, indem (i) bei Anmeldung im ersten Monat des Quartals die Statusbestimmung – wie oben dargestellt – erfolgt, (ii) bei Anmeldung im zweiten Monat des Quartals lediglich 2/3 der für den jeweiligen Status erforderlichen Punkte ausreichen und (iii) bei Anmeldung im dritten Monat des Quartals lediglich 1/3 der für den jeweiligen Status erforderlichen Punkte ausreichen. Im Einzelnen:
  • Meldet sich der Teilnehmer im 1. Monat des Quartals an, benötigt er – wie oben dargestellt – 2.000 Punkte, um im folgenden Quartal den Silber-Status zu erreichen, und 3.750 Punkte, um im folgenden Quartal den Gold-Status zu erreichen.
  • Meldet sich der Teilnehmer im 2. Monat des Quartals an, reichen 2/3 der Punkte, um den jeweiligen Status zu erreichen, d. h., wenn er 500 Punkte gesammelt hat, erlangt er im folgenden Quartal den Bronze-Status, wenn er 1.334 Punkte gesammelt hat, erlangt er im folgenden Quartal den Silber-Status, und wenn er 2.500 Punkte gesammelt hat, erlangt er im folgenden Quartal den Gold-Status.
  • Meldet sich der Teilnehmer im 3. Monat des Quartals an, reicht 1/3 der Punkte, um den jeweiligen Status zu erreichen, und wenn er 1.250 Punkte gesammelt hat, erlangt er im folgenden Quartal den Gold-Status.
Zum Verfall von Statuspunkten siehe die Regelungen in Ziff. 7.2.

3.3 Zuschläge
Sofern sich ein Teilnehmer im Silber-Status befindet, erhält der Teilnehmer für jeden prämienrelevanten Geschäftsabschluss auf die standardmäßig hinterlegten Prämienpunkte einen Zuschlag von 25 %. Einen Einfluss auf seinen Status hat der Zuschlag jedoch nicht, d. h., die durch den Zuschlag erhaltenen Punkte werden bei der Statuseinstufung des Teilnehmers nicht berücksichtigt.

Sofern sich ein Teilnehmer im Gold-Status befindet, erhält der Teilnehmer für jeden prämienrelevanten Geschäftsabschluss auf die standardmäßig hinterlegten Prämienpunkte einen Zuschlag von 50 %. Einen Einfluss auf seinen Status hat der Zuschlag jedoch nicht, d. h., die durch den Zuschlag erhaltenen Punkte werden bei der Statuseinstufung des Teilnehmers nicht berücksichtigt.

3.4 Unübertragbarkeit der Punkte
Prämien- und Statuspunkte sind nur mit Zustimmung des Betreibers auf Dritte übertragbar. Der Kauf, Verkauf, Tausch, die Vermittlung, das Anbieten zur Versteigerung oder die sonstige Weitergabe von Prämien- oder Statuspunkten an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betreibers.

3.5 Punktekonten
Jeder Teilnehmer erhält persönliche Prämien- und Statuspunktekonten, auf denen seine Punkte gutgeschrieben werden. Punktegutschriften sind dort mit Datum und zugehöriger Erklärung aufgeführt. Der Teilnehmer kann seine Punktekonten im Santander StarClub mit seinen Benutzerdaten einsehen.
Im Falle fehlerhafter Punktebuchungen – aus System- oder Übermittlungsfehlern – behält sich der Betreiber vor, diese nachträglich zu korrigieren und eventuell zu viel gebuchte Punkte wieder zu löschen sowie zu wenig berücksichtigte Punkte zu ergänzen.

4. Einlösen von Prämienpunkten

4.1 Allgemeines
Prämien- und Statuspunkte können ausschließlich zu den Zwecken verwendet werden, die in diesen Teilnahmebedingungen ausdrücklich aufgeführt sind. Statuspunkte dienen lediglich zur Bestimmung des Status, in dem sich der Teilnehmer befindet. Sie können weder eingelöst noch sonst verwertet werden. Prämienpunkte können gegen im Santander StarClub verfügbare Prämien eingelöst werden. Eine Umrechnung von Prämienpunkten in Bargeld oder deren Auszahlung ist nicht möglich.

4.2 Prämienverfügbarkeit und Vertragsschluss
Der Santander StarClub enthält eine Auflistung der grundsätzlich wählbaren Prämien. Der Betreiber behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen bezüglich der Prämien vorzunehmen. So kann der Betreiber beispielsweise die benötigte Punktzahl für eine bestimmte Prämie verändern und Prämien aus dem Prämienangebot entfernen.
Die Auflistung der Prämien im Santander StarClub stellt kein bindendes Angebot zur Einlösung der Prämien dar. Der Teilnehmer kann die Prämien über den Button „In den Warenkorb“ in einem sog. Warenkorb sammeln. Vor Absenden seiner Bestellung erhält der Teilnehmer die Möglichkeit, seine Eingaben zu ändern und Eingabefehler zu korrigieren. Vor dem Absenden seiner Bestellung muss der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen akzeptieren durch Anklicken des Buttons „Ich bestätige die Teilnahmebedingungen des Santander StarClubs.“, damit werden diese Teilnahmebedingungen in die jeweilige Bestellung einbezogen. Mit dem Absenden der Bestellung einer bestimmten Prämie gegen Einlösung von Prämienpunkten über den Button „Bestellung absenden“ gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot ab.
Der Teilnehmer ist nach Abgabe des Angebots zwei Wochen an sein Angebot gebunden.
Nach Eingang der Bestellung des Teilnehmers beim Betreiber erhält der Teilnehmer eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail, mit der der Eingang seiner Bestellung bestätigt wird. Es handelt sich dabei noch nicht um die Annahmeerklärung. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Betreiber das Angebot des Teilnehmers durch die Annahmeerklärung, die mit gesonderter E-Mail versandt wird, (Bestellbestätigung) oder durch Lieferung der Prämie annimmt.
Die Verfügbarkeit der einzelnen Prämien kann variieren. Sollten bereits ausgewählte Prämien aufgrund von Nachfolgermodellen oder anderen Umständen nicht mehr lieferbar sein, wird der Betreiber den Teilnehmer darüber informieren und ihm, falls möglich, gleichwertige Ersatzprämien anbieten. Sollte die Lieferung der vom Teilnehmer bestellten Prämie(n) nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende(n) Prämie(n) nicht verfügbar ist/sind, sieht der Betreiber von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Der Betreiber wird den Teilnehmer darüber unverzüglich informieren und die Prämienpunkte dem Punktekonto des Teilnehmers wieder gutschreiben.
In der E-Mail, mit der die Annahmeerklärung versandt wird, oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Prämie, wird der Vertragstext, bestehend aus sämtlichen Vertragsbestimmungen einschließlich Bestellung, Teilnahmebedingungen und Bestellbestätigung, dem Teilnehmer auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird durch den Betreiber unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert, er ist für den Teilnehmer jedoch nicht zugänglich.
Mit dem Zustandekommen des Vertrags belastet der Betreiber das Prämienkonto des Teilnehmers mit den für die bestellte Prämie erforderlichen Prämienpunkten.
Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

4.3 Prämienerwerb mit Zuzahlungen
Zum Erhalt von Prämien werden grundsätzlich Prämienpunkte eingesetzt. Teilnehmer, die den Gold-Status erreicht haben, sind darüber hinaus jedoch auch berechtigt, Prämien, für die sie nicht über genügend Punkte verfügen, durch eine Zuzahlung zu erwerben. Eine Zuzahlung ist ab 50% des Prämienwertes möglich. Die Zahlung kann mittels Kreditkarte, per PayPal oder Sofortüberweisung erfolgen; es gelten insofern die jeweiligen Geschäftsbedingungen des Kreditinstituts des Teilnehmers bzw. von PayPal. Die Belastung der Kreditkarte, die Abwicklung über PayPal bzw. die Bezahlung per Sofortüberweisung erfolgt unmittelbar und mit befreiender Wirkung über den insoweit bevollmächtigten Dienstleister Buben & Mädchen GmbH, In der Dalheimer Wiese 20, 55120 Mainz („BuM“). . Pro Zuzahlung entrichtet der Teilnehmer eine Gebühr in Höhe von 2,5% auf den zugezahlten Wert sowie eine Transaktionsgebühr von 0,35 Euro pro getätigten Zuzahlungsvorgang. Der Erwerb der Prämie wird durch Verbuchung der eingesetzten Prämienpunkte und der Gutschrift der Zahlung auf dem hierfür durch den Dienstleister bereitgestellten Konto abgeschlossen. Wenn die Zahlung über das durch den Teilnehmer ausgewählte Zahlungsmittel (Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung) nicht erfolgt bzw. nicht erfolgen kann, kann die Prämie nicht in Anspruch genommen werden.

4.4 Besonderheiten bei Reisen
Soweit der Teilnehmer eine Reise als Prämie auswählen möchte, kann er dies auf dem über den Santander StarClub erreichbaren Reiseportal tun. Das Reiseportal wird selbstständig und in alleiniger Verantwortung von der Buben & Mädchen GmbH in Kooperation mit der Firma ITO Independent Travel Organisation GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 12, 49134 Wallenhorst („ITO“) betrieben. ITO und BuM sind selbst keine Reiseveranstalter und kein Reisebüro mit eigenen Agenturverträgen der einzelnen Reiseveranstalter. ITO und BuM leiten die Reisewünsche und Reiseanmeldungen der Teilnehmer zur Bearbeitung und Abwicklung an Reiseveranstalter weiter. Die Durchführung der Reiseleistungen (Flüge, Pauschalreisen, Hotelbuchungen, Mietwagen etc.) findet durch die Reiseveranstalter statt, die für den Teilnehmer die Buchungsabwicklung vornimmt und die Verantwortung trägt. Im Falle einer Buchung kommt der Reisevertrag ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande, nicht aber mit dem Betreiber (Santander Consumer Bank AG). Der Betreiber (Santander Consumer Bank AG) ist weder Reiseveranstalter noch Reisevermittler. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger wird insoweit verwiesen.

Lesen Sie hier die Allgemeinen Bedingungen des Reiseportals im Detail nach.

Auch bei Reisen wird der Reisepreis grundsätzlich durch Verbuchung der eingesetzten Prämienpunkte entrichtet. Auch hier können Teilnehmer, die den Gold-Status erreicht haben, Prämien im Bereich Reisen und Events, für die sie nicht über genügend Punkte verfügen, durch eine Zuzahlung erwerben (siehe oben Ziff. 4.3). Bei einer Stornierung der Reise bzw. des Events durch den Teilnehmer werden etwaige anfallende Stornokosten zunächst auf die Zahlung und dann auf die Punkte angerechnet. Etwaige dem Teilnehmer verbleibende Prämienpunkte werden seinem Prämienkonto wieder gutgeschrieben.

4.5 Prämienlieferung
Der Betreiber ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Teilnehmer zumutbar ist.
Sofern im Santander StarClub keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt die Lieferzeit ca. drei bis fünf Werktage (montags bis freitags).
Die im Santander StarClub angegebenen Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Bestellbestätigung des Betreibers.
Die Lieferung der Prämien erfolgt nur innerhalb Deutschlands.

4.6 Keine Versandkosten
Der Versand der Prämien erfolgt für den Teilnehmer kostenlos, es fällt auch keine Umsatzsteuer an.

5. Verwaltung und Abwicklung des Prämienprogramms.
Der Betreiber hat die Buben & Mädchen GmbH mit der Verwaltung und Durchführung des Prämienprogramms beauftragt.

6. Kündigung

6.1 Ordentliche Kündigung
Der Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch Mitteilung an den Betreiber kündigen.
Der Betreiber kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen ordentlich kündigen. Davon abweichend ist die ordentliche Kündigung eines Teilnehmers im Gold-Status durch den Betreiber ohne Angabe von Gründen frühestens zu dem Zeitpunkt möglich, an dem der Gold-Status endet (d. h. spätestens zum Ende des laufenden Kalenderquartals), jedoch mindestens unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen.

6.2 Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung durch den Betreiber ist – unabhängig vom Status des Teilnehmers – bei Vorliegen eines wichtigen Grunds möglich. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn:
  • der Teilnehmer bei der Anmeldung oder bei der Nutzung des Santander StarClubs Angaben unterlässt, falsche Angaben macht oder den Betreiber über Änderungen seiner Angaben nicht informiert und die Ergänzung, Korrektur bzw. Änderung dieser Angaben nicht unmittelbar nach dahingehender Aufforderung durch den Betreiber vornimmt,
  • der Teilnehmer seine Zugangsdaten an Dritte weitergibt,
  • der Teilnehmer gegen das Verbot in Ziff. 3.4 (Übertragung/Handel mit Punkten) verstößt oder wenn
  • der Teilnehmer einen sonstigen schwerwiegenden Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen begeht.
6.3 Schriftform
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

7. Punkteverfall

7.1 Regelmäßiger Verfall von Prämienpunkten
Vom 4. auf den 5. Kalendertag eines jeden Kalenderquartals (d. h. der Monate Januar, April, Juli bzw. Oktober eines jeden Jahres) verfallen alle Prämienpunkte, die älter als ein Jahr ab Abschluss des Geschäfts durch den Teilnehmer sind. Prämienpunkte von Teilnehmern, die zum Quartalswechsel den Gold-Status für das Folgequartal erreicht haben, sind vom Punkteverfall ausgeschlossen. Sobald diese Teilnehmer in einen anderen Status wechseln, gilt die vorstehende Verfallsregelung wieder. Dabei wurde die Verfallsfrist von einem Jahr nicht durch den Zeitraum verlängert, in dem sich der Teilnehmer im Gold-Status befand, denn Prämienpunkte, die bereits ein Jahr alt oder älter sind, verfallen gleichzeitig mit dem Ende des Gold-Status.
Beispiel 1: Ein Teilnehmer im Silber-Status erwirbt am 1. Januar des ersten Jahres 300 Prämienpunkte. Von April bis Juni des ersten Jahres ist er im Gold-Status. Ab Juli des ersten Jahres ist der Teilnehmer wieder im Silber-Status. Am 5. Januar des zweiten Jahres sind die 300 Prämienpunkte verfallen.
Beispiel 2: Ein Teilnehmer im Silber-Status erwirbt am 1. Januar des ersten Jahres 300 Prämienpunkte. Vom 1. Oktober des ersten Jahres bis zum 31. März des zweiten Jahres ist er im Gold-Status. Ab dem 1. April des zweiten Jahres ist er wieder im Silber-Status. Am 5. April des zweiten Jahres sind die 300 Prämienpunkte verfallen.

7.2 Regelmäßiger Verfall von Statuspunkten
Statuspunkte dienen ausschließlich der Verwaltung der Status Gold, Silber und Bronze und werden jeweils zum Quartalsende gelöscht.

7.3 Verfall von Prämienpunkten bei ordentlicher Kündigung
Kündigt der Teilnehmer oder der Betreiber ordentlich, kann der Teilnehmer Prämienpunkte, die zum Zeitpunkt der Beendigung seiner Teilnahme am Prämienprogramm auf seinem Prämienkonto gutgeschrieben sind, für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Beendigung seiner Teilnahme einlösen. In jedem Fall können Prämienpunkte nur so lange eingelöst werden, wie sie nicht nach Ziff. 7.1 verfallen sind.

7.4 Verfall von Prämienpunkten bei außerordentlicher Kündigung
Kündigt der Betreiber berechtigt außerordentlich, verfallen die Punkte mit der Beendigung der Teilnahme des Teilnehmers.

7.5 Fortgeltung dieser Teilnahmebedingungen
Für die Abwicklung der Beziehung nach Kündigung gelten diese Teilnahmebedingungen fort.

8. Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bzw. der freien Mitarbeit
Endet das Beschäftigungsverhältnis eines Verkäufers mit einem Santander Händler-Partner bzw. endet die freie Mitarbeit eines Verkäufers, scheidet er zum Zeitpunkt der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bzw. der freien Mitarbeit aus dem Santander StarClub aus. Für bereits erworbene Prämienpunkte findet die Regelung der Ziff. 7.3 entsprechende Anwendung.

9. Inaktivität eines Teilnehmers
Sofern sich ein Teilnehmer im Bronze-Status befindet, sich ein Jahr nicht im Santander StarClub eingeloggt hat und über keine Punkte verfügt, scheidet er aus dem Santander StarClub aus.

10. Ansprechpartner für defekte oder falsche Prämien
Bei Erhalt einer defekten oder falschen Prämie kann sich der Teilnehmer über ein unter „Hilfe – Kontakt“ erreichbares Kontaktformular oder telefonisch unter 0800 / 382 562 462 an uns wenden.

11. Gewährleistung

11.1 Der Betreiber haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach §§ 434 ff. BGB. Ansprüche von Unternehmern wegen mangelhafter Leistung (mit Ausnahme von Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen) verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung der Sache.

11.2 Sofern auf dem Portal mittels sog. Hyperlinks auf fremde, nicht zum Santander StarClub gehörende Websites verwiesen wird, macht sich der Betreiber dort enthaltene fremde Inhalte nicht zu eigen und distanziert sich von diesen Inhalten. Der Betreiber nimmt keine Prüfung oder Überwachung der fremden Websites vor. Bei diesen Inhalten einschließlich der Hyperlinks handelt es sich für den Betreiber um fremde Informationen i.S.d. § 8 Abs. 1 TMG.

11.3 Eine Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich in der Bestellbestätigung zur jeweiligen Prämie abgegeben wurde. Eine Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch den Betreiber dar.

12. Bestimmungen zur Nacherfüllung

12.1 Der Teilnehmer kann als Nacherfüllung grundsätzlich nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels („Nachbesserung“) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache („Nachlieferung“) verlangen, es gilt § 439 BGB.

12.2 Hat der Teilnehmer gegen den Betreiber einen Anspruch auf Nacherfüllung und wählt er die Nachbesserung, so gilt als Ort der Nacherfüllung der Ort der Niederlassung/Geschäftssitz des Betreibers.

12.3 Sowohl für den Fall der Nachbesserung als auch für den Fall der Nachlieferung ist der Teilnehmer verpflichtet, die Prämie auf Kosten des Betreibers unter Angabe der Bestellnummer an die vom Betreiber angegebene Rücksendeadresse zurückzusenden. Vor der Rücksendung hat der Teilnehmer von ihm eingefügte Gegenstände aus der Ware zu entfernen. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, die Ware auf den Einbau solcher Gegenstände hin zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haftet der Betreiber nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme der Prämie für den Betreiber ohne weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in die Prämie eingefügt worden ist. In einem solchen Fall informiert der Betreiber den Teilnehmer und hält den Gegenstand für den Teilnehmer zur Abholung bereit, der Teilnehmer trägt die dabei entstehenden Kosten. Der Teilnehmer hat zudem, bevor er ein Produkt zur Nachbesserung oder Nachlieferung einsendet, ggf. separate Sicherungskopien der auf der Prämie befindlichen Systemsoftware, der Anwendungen und aller Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und alle Passwörter zu deaktivieren. Eine Haftung für Datenverlust wird nicht übernommen. Ebenso obliegt es dem Teilnehmer, nachdem ihm die nachgebesserte Prämie oder die Ersatzprämie zurückgesandt worden ist, die Software und Daten zu installieren und die Passwörter zu reaktivieren.

12.4 Der Teilnehmer wird gebeten, bei Rücksendung der Prämie nach Möglichkeit die Originalverpackung zu verwenden, auch wenn diese durch Öffnen zur Funktionsprüfung beschädigt sein sollte. Der Teilnehmer ist hierzu nicht verpflichtet, kann durch eine Rücksendung in Originalverpackung jedoch verhindern, dass der Betreiber unter Umständen Wertersatz wegen der fehlenden Originalverpackung verlangt.

13. Haftung

13.1 Die Haftung des Betreibers ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

13.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Betreiber nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser leicht fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

13.3 Die Bestimmungen in den Ziff. 13.1 und Ziff. 13.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.

13.4 Die sich aus Ziff. 13.1 und Ziff. 13.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Betreiber den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

13.5 Die Vorschriften des Produkthaftungsrechts bleiben davon unberührt.

14. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

14.1 Der Teilnehmer darf Forderungen des Betreibers nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Für Verbraucher gilt, dass der Teilnehmer mit Forderungen im Gegenseitigkeitsverhältnis uneingeschränkt aufrechnen darf.

14.2 Der Teilnehmer kann sein Zurückbehaltungsrecht aus § 273 BGB nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.

15. Leistungsort
Leistungsort für alle Leistungen aus diesen Teilnahmebedingungen und im Zusammenhang mit ihnen ist der Sitz des Betreibers.

16. Urheberrechte
Der Betreiber oder sein Lieferant hat an allen Bildern, Filmen und Texten, die im Santander StarClub veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Betreibers nicht gestattet.

17. Datenschutz
Bezüglich des Datenschutzes wird auf die Datenschutzerklärung in der jeweils gültigen Fassung verwiesen.

18. Änderung der Teilnahmebedingungen
Der Betreiber behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen außerhalb der Hauptleistungspflichten vorzunehmen. Die geänderten Teilnahmebedingungen werden dem Teilnehmer durch Benachrichtigung in Textform bekannt gegeben. Eine Zustimmung zu den geänderten Teilnahmebedingungen gilt als erteilt, wenn dem Betreiber nicht innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der geänderten Teilnahmebedingungen ein Widerspruch des Teilnehmers zugeht. Der Betreiber wird auf diese Folge mit Erhalt der geänderten Teilnahmebedingungen gesondert hingewiesen.

19. Versteuerung geldwerter Vorteile

19.1 Aus Prämienpunkten eingelöste Prämien stehen ausschließlich den Teilnehmern des Santander StarClubs zu.

19.2 Im Rahmen der Besteuerung von Sachzuwendungen seitens des Arbeitgebers oder Dritter ist zu beachten, dass die im Rahmen des Prämienprogramms gewährten Sachbezüge nach § 19 EStG dem Arbeitslohn zuzurechnen sind und somit der Lohnsteuer- und Sozialabgabepflicht unterliegen. Der Betreiber führt entsprechend die Lohnsteuer und Sozialabgaben für den Teilnehmer ab.

19.3 Die Versteuerung des durch Prämien erlangten geldwerten Vorteils des Teilnehmers erfolgt nach § 37 b EStG pauschal durch den Betreiber. Die Steuerübernahme ist gesetzlich auf einen Wert der Zuwendung(en) von € 10.000 pro Empfänger/Jahr begrenzt. Empfänger ist derjenige Teilnehmer, dem die Prämie am Ende zukommt.

Um eine korrekte Zuordnung der Prämien-Empfänger zu gewährleisten, muss im StarClub als eindeutiges Erkennungsmerkmal die Steuer-ID des Teilnehmers verpflichtend hinterlegt werden. Sollte der Empfänger eine Gesellschaftsform (GmbH, AG etc.) sein, muss die Steuer-ID des Unternehmens angegeben werden. Diese eindeutige Zuordnung ist unabdingbar und ergibt sich durch die Vorschriften des § 37b Einkommensteuergesetz.

Die Versteuerung des durch Prämien erlangten geldwerten Vorteils des Teilnehmers erfolgt nach § 37 b EStG pauschal durch die SCB. Die Steuerübernahme ist gesetzlich auf einen Wert der Zuwendung(en) von € 10.000 pro Empfänger/Jahr begrenzt. Empfänger ist derjenige Teilnehmer, dem die Prämie am Ende zukommt. Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.

Einzelne Prämien bis zu einem Gesamtwert von insgesamt 10.000 € pro Kalenderjahr werden durch die Santander Consumer Bank AG gemäß § 37b EStG versteuert. Oberhalb dieser Grenze ist der Empfänger nach dem Einkommensteuergesetz verpflichtet, den übersteigenden Betrag in seiner eigenen Steuererklärung als Einnahme anzugeben. Hierzu erhalten alle Empfänger zu Beginn des Folgejahres eine Bescheinigung über die Höhe der im gesamten Kalenderjahr erhaltenen Zuwendungen.

Einzelprämien, die den Wert von 10.000 € übersteigen, müssen vom Empfänger selbst im Rahmen der eigenen Steuererklärung als Einnahme versteuert werden, eine Versteuerung durch die Santander Consumer Bank AG gemäß § 37b EStG ist hier steuerrechtlich ausgeschlossen. Diese Beträge werden ebenfalls in der Jahresbescheinigung der Zuwendungen ausgewiesen.

Beispiel 1: Ein Teilnehmer erwirbt in einem Kalenderjahr drei Einzelprämien zu je 4.000 € = 12.000 € Gesamtwert. Vom Gesamtwert werden 10.000 € pauschal versteuert, 2.000 € muss der Empfänger selbst versteuern.

Beispiel 2: Eine Einzelprämie im Wert von 12.000 € muss komplett vom Empfänger selbst versteuert werden.

Überschreiten die Zuwendungen die oben genannte Grenze nicht, so dient die Jahresbescheinigung der Zuwendungen lediglich zur Information.

19.4 Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.

20. Vertraulichkeit

20.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich, jegliche im Zusammenhang mit dem Prämienprogramm und diesen Teilnahmebedingungen erhaltenen Informationen, Daten und Dokumente strikt geheim zu halten, sie Dritten gegenüber nicht zu offenbaren, sie ausschließlich für die Teilnahme am Prämienprogramm zu verwenden und alle geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um ihre Geheimhaltung sicherzustellen.

20.2 Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, sofern sie:
  • dem Teilnehmer bei Unterzeichnung dieser Teilnahmebedingungen bereits rechtmäßig bekannt sind oder bei Unterzeichnung dieser Teilnahmebedingungen rechtmäßig im Besitz des Teilnehmers sind,
  • zum Zeitpunkt ihrer Weitergabe rechtmäßig öffentlich zugänglich sind,
  • vom Teilnehmer eigenständig entwickelt wurden,
  • dem Teilnehmer durch einen Dritten zugehen, der keiner Vertraulichkeitspflicht unterliegt, oder
  • per Anordnung durch ein zuständiges Gericht offenzulegen sind.
20.3 Die Geheimhaltungspflicht umfasst auch die Teilnahme des Teilnehmers am Prämienprogramm sowie das Bestehen und den Inhalt dieser Teilnahmebedingungen.

20.4 Die in Ziff. 20 geregelten Pflichten gelten nach Beendigung dieser Teilnahmebedingungen fort.

21. Schlussbestimmungen

21.1 Der Teilnehmer benötigt die vorherige schriftliche Zustimmung des Betreibers für eine Abtretung seiner Rechte unter diesem Vertrag. § 354 a HGB bleibt davon unberührt.

21.2 Auf Verträge zwischen dem Betreiber und dem Teilnehmer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Ist der Teilnehmer Verbraucher und hat er zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land, bleiben die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Teilnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, davon unberührt.

21.3 Der Betreiber nimmt am Global Compact der Vereinten Nationen teil. Dieser ist unter https://www.globalcompact.de zugänglich.

21.4 Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten bezüglich vertraglicher Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Betreiber weder bereit noch verpflichtet. Bei Fragen hierzu kann sich der Teilnehmer telefonisch unter 0800 / 382 562 462 oder per E-Mail an kontakt@santander-starclub.de an den Betreiber wenden.

21.5 Ist der Teilnehmer Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Betreiber und dem Teilnehmer der Sitz des Betreibers.

21.6 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder nichtig sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrags im Übrigen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt im Fall, dass dispositives Recht nicht zur Verfügung steht oder die Anwendung dispositiven Rechts zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, diejenige wirksame Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise nichtigen Bestimmung verfolgt haben. Soweit eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen dieses Vertrags und dem Zweck dieses Vertrags vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Allgemeine Bedingungen des Reiseportals für Teilnehmer


Nachfolgend finden Sie die Allgemeine Bedingungen des Reiseangebotes.

1. Das Reiseangebot
SANTANDER CONSUMER BANK AG hat für die Auswahl und Zusammenstellung des Reiseangebotes im Santander Starclub sowie die Bereitstellung der Buchungsstrecke die Firma Buben & Mädchen GmbH, In der Dalheimer Wiese 20, 55120 Mainz (Nachfolgend „BuM“ genannt) beauftragt. BuM betreibt das Reiseportal in Kooperation mit der Firma ITO Independent Travel Organisation GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 12, 49134 Wallenhorst (Nachfolgend „ITO“ genannt). ITO übernimmt auch die Beratung der Teilnehmer in Detailfragen. BuM bzw. ITO sind berechtigt, jederzeit Änderungen des Reiseangebotes oder der Reise-Punkten vorzunehmen. Das Reiseangebot richtet sich jeweils nach dem aktuellen Angebot der verfügbaren Reiseanbieter auf Basis der aktuellen Preise und verfügbaren Kontingente. Eine Reise kann daher nach Buchung nur bedingt durch eine vergleichbare Reiseoption ersetzt und somit auch ganz gestrichen werden. Eine Reise gilt als durch ein vergleichbare Reiseoption ersetzt, wenn der Teilnehmer das Angebot angenommen (schriftlich oder mündlich) hat. Durch eine Umbuchung können Stornierungskosten entstehen, die dem Teilnehmer zu Lasten gelegt werden.

2. Reiseverträge

2.1 ITO und BuM sind selbst keine Reiseveranstalter und kein Reisebüro mit eigenen Agenturverträgen der einzelnen Reiseveranstalter. ITO und BuM bieten auf dem Santander Starclub Reiseportal angeschlossenen Reiseveranstaltern die Möglichkeit ihre Reiseangebote darzustellen. ITO und BuM leiten die Reisewünsche und Reiseanmeldungen der Teilnehmer zur Bearbeitung und Abwicklung an den Reiseveranstalter weiter. Die Durchführung der Beförderungsleistungen (Flüge, Pauschalreisen, Hotelbuchungen, Mietwagen etc. - nachfolgend "Reisen" genannt) findet durch die entsprechenden Reiseveranstalter selbst statt, die für Sie die Buchungsabwicklung und Verantwortung tragen.

2.2 Im Falle einer Buchung kommt der Reisevertrag ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Reiseveranstalter zustande. Die nachfolgenden Bedingungen gelten daher ausschließlich für unsere Geschäftsbesorgung der uns angeschlossenen Reiseveranstalter und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen erfolgen. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger wird insoweit verwiesen.

2.3 Für die von einem Teilnehmer gewählten Reisen können besondere Regelungen und Einschränkungen gelten. Sollte dies der Fall sein, wird vor der Buchung gesondert darauf hingewiesen.

2.4 Der Teilnehmer weist ITO / BuM an, die übermittelte Reiseanmeldung an die Reiseveranstalter zur Annahme und weiteren Ausführung weiterzuleiten.

2.5 Die Buchung der Reise erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit. BuM und ITO übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Alle Leistungs- und Informationsangaben sind, soweit nicht anders angegeben, Informationen der Reiseveranstalter bzw. Hotels auf welche der Santander Starclub keinen Einfluss hat.

3. Buchungsbestätigung

3.1 Ihre Reiseanmeldung gilt erst zu dem Zeitpunkt als gebucht, zu dem Sie die Buchungsbestätigung vom Veranstalter erhalten haben. Vorherige Bestellbestätigungen aus dem Santander Starclub heraus gelten nicht als Buchungsbestätigung.

3.2 Sie sind verpflichtet, die Ihnen zugegangene Reiseanmeldung und Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und den Absender der Bestätigung ggf. auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen. Spätere Änderungswünsche können nicht berücksichtigt werden und berechtigen insbesondere nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Bedingungen und Bestimmungen des entsprechenden Reiseveranstalters.

3.3 Reiseunterlagen erhalten Sie in der Regel per Email bzw. per Post. In Ausnahmefällen werden diese am Flughafen für Sie hinterlegt. Letzteres wird Ihnen gesondert mitgeteilt. ITO und BuM übernehmen keinerlei Haftung für den Verlust von Tickets oder Reisedokumenten auf dem Postwege.

3.4 Nach der Buchung werden die Teilnehmer gegeben falls von ITO-Servicecenter telefonisch kontaktiert, um alle Reiseangaben auf Richtigkeit zu überprüfen. Erforderlichenfalls kann es zu weiteren Telefonanrufen kommen, die jedoch ausschließlich Ihre Reisebuchung betreffen (evtl. Änderungen in Ihrer Buchung, Ticketversandt, Zahlungen, Rückrufservice etc.)

3.5 Sie erklären sich damit einverstanden, dass ITO die Telefongespräche zur internen Qualitätskontrolle und zur Vermeidung etwaiger Unstimmigkeiten elektronisch aufzeichnet. Der Inhalt dieser Aufzeichnungen darf, soweit dies zur Wahrung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, auch anderen Personen (insbesondere auch Gerichten) offen gelegt werden.

3.6 Es sind nur Reisen buchbar, deren Reiseantritt mehr als 10 Tage in der Zukunft liegt.

4. Zahlung

4.1 Mit Vertragsabschluss / Buchung (durch klicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“) der Reise werden direkt die entsprechenden Punkte dem Punktekonto des Teilnehmers belastet. Die Buchung wird unverzüglich ausgeführt. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass die Lieferung der Reiseunterlagen durch ITO je nach Reiseanbieter dauern kann. Die Lieferung der Reiseunterlagen erfolgt auf Kosten durch ITO. Die Reiseunterlagen werden an die von Ihnen angegebene Adresse geschickt. Bei fehlerhaft angegebenen Lieferadressen, behalten wir uns vor, dem Besteller zusätzlich anfallende Versandkosten zu berechnen.
Sollten in den Reiseunterlagen EURO-Beträge genannt sein oder Zahlungsaufforderungen enthalten, so werden diese automatisch durch BuM übernommen. Der Teilnehmer hat somit keine zusätzlichen Kosten für die über das Reiseportal gebuchte Leistung zu tragen. Ausgenommen, sind a) Leistungen, die über dem Punktesaldo des Teilnehmerkontos liegen und per Zuzahlung im Rahmen der Buchung direkt vom Teilnehmer zu leisten sind sowie b) im Anschluss der Reise-Buchung über direkt ITO gebuchte Zusatzleistungen.

4.2. Reisen müssen mindestens 10 Werktage vor Antritt gebucht werden. Unsere Reiseangebote gelten immer vorbehaltlich Verfügbarkeit (beim Reiseveranstalter) zum gewünschten Reisetermin. Es gelten immer und ausschließlich die Reisebedingungen des Reiseveranstalters.

4.3. Die Reisebuchung des Teilnehmers wird mit der Buchung im Reiseportal sofort rechtsverbindlich wirksam. Von Ihnen genannte besondere Bedingungen und Wünsche, wie z. B. Zimmerwahl, Zusatzoptionen und Änderungen, sind für den Reiseveranstalter nur dann bindend, wenn sie ausdrücklich angeboten, bestätigt und gebucht wurden.

4.4. Zuzahlung Teilnehmer können Reisen mit einem (Punkt-)Wert der über dem aktuellen Punkteguthaben des Teilnehmer-Kontos liegt, mittels einer PayPal-/Kreditkarten-Zuzahlung buchen.
Der jeweils fällige Zuzahlungsbetrag wird im Reiseportal und im Buchungsprozess entsprechend angezeigt.
Die Zuzahlung muss im Anschluss an die verbindliche Buchung auf dem Reiseportal, dann jedoch – aufgrund von technischen Rahmenbedingungen – vom Teilnehmer auf dem Santander Starclub durch den Teilnehmer innerhalb von 24 Stunden selbstständig vorgenommen werden. Durch die Zuzahlung wird auch der negative Saldo des Punktekontos wieder ausgeglichen.
Wird der Zuzahlungsbetrag nicht innerhalb dieser 24 Stunden-Frist im auf dem Santander Starclub beglichen, wird die Reise automatisch und ohne weitere Information bzw. in Kenntnissetzen des Teilnehmers durch BuM / ITO kostenpflichtig storniert und die entsprechenden Stornokosten des jeweiligen Reiseveranstalters dem Teilnehmer in Rechnung gestellt bzw. das Punktekonto belastet. In diesem Fall greift die Reiserücktrittsversicherung nicht zum Schutz des Teilnehmers. Die Höhe der Stornogebühren richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers oder Reiseveranstalters.

4.5. Zusatzleistungen Für zusätzliche Leistungen und Anfragen wie Mietwagen-Buchungen o.ä. steht ITO dem Teilnehmer nach der Buchung zur Verfügung. Diese Zusatzleistungen können nicht in Form von Punkten oder Zuzahlung beglichen werden (dies hat technische Gründe) und müssen vom Teilnehmer in direkter, separater Absprache mit ITO im Anschluss an die Buchung privat geklärt werden.

5. Nichtantritt oder Stornierung
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Stornierung von gebuchten Reisen Stornierungskosten anfallen können. Insoweit sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters aufmerksam zu lesen. Bei Nichtantritt gelten ausschließlich die Stornobedingungen der Reiseveranstalter, ITO / BuM oder SANTANDER CONSUMER BANK AG keine weiteren Punktegutschriften vornehmen.
Wichtig: Die Stornierung einer gebuchten Reise muss immer direkt über ITO oder BuM erfolgen, um eventuelle Punktegutschriften zu gewährleisten. Für Stornierungen die der Teilnehmer direkt beim Reiseanbieter vornimmt, können keine Punktegutschriften gewährleistet werden.
Im Falle einer wirksamen Stornierung sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren, unter Berücksichtigung der jeweiligen Storno-/Umbuchungsregelungen des entsprechenden Reiseanbieters. Im Falle einer Stornierung der Reise wird dem Teilnehmer der dann erstattbare Reisepreis schnellstmöglich nach Eingang der entsprechenden Dokumente und Bescheid der Reiserücktrittsversicherung, wie folgt zurückgezahlt: Die entsprechenden Punkte werden wieder dem Punktekonto des Teilnehmers gutgeschrieben, etwaig geleistete Zuzahlungsbeträge in EURO erhält der Teilnehmer, je nach Zahlungsart, auf das Girokonto bzw. das Kreditkartenkonto gutgeschrieben.

6. Reiserücktrittsversicherung

6.1. Bei Reisebuchungen über den Santander Starclub ist bei jeder Reise automatisch eine Reiserücktrittsversicherung mit abgeschlossen – diese Option kann im Buchungsverlauf vom Teilnehmer nicht abgewählt werden. Bei der Reisebuchung ist das Produkt Basis-Reiserücktrittschutz mit einem Selbstbehalt in Höhe von 20% des erstattungsfähigen Schadens (mind. 25 Euro pro Person/Objekt) mit folgenden Leistungen bereits enthalten: -Reiserücktritt-Versicherung -Gesundheits-und Reise-Assistance Im Buchungsprozess können Sie die Details der Versicherungspolice einsehen.

7. Haftungsbeschränkung

7.1 Schadensersatzansprüche gegenüber ITO und BuM sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Bei Ausfällen, Unterbrechungen oder Störungen der technischen Anlagen auf der Website oder seines Internet-Providers übernimmt ITO / BuM keine Haftung. Gleiches gilt für Schäden, die dadurch entstehen, dass Ihre Soft- oder Hardware fehlerhaft arbeitet oder von Computer-Viren befallen ist. ITO / BuM haften nicht im Falle des Verlustes oder der nicht vollständigen, verspäteten oder sonst wie nicht ordnungsgemäßer Übermittlung von Reisedaten. ITO / BuM übernehmen keine Haftung dafür, dass die Rechner und die Internet-Seiten von ITO / BuM stets unterbrechungs- und fehlerfrei laufen, dass sie jederzeit zugänglich und verfügbar sind oder dass stets ein sicherer Datentransfer erfolgt. Da ITO / BuM die zur Verfügung gestellten Reisedaten von Dritten bezieht, wird für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der über ITO / BuM abgerufenen Reisedaten nicht gehaftet. Gleiches gilt für die Verfügbarkeit der dargestellten Reiseangebote, deren Preise oder deren Buchungsbedingungen. Eine Haftung für die Inhalte Dritter sowie für die Inhalte verlinkter Seiten außerhalb der Internet-Seiten der ITO / BuM scheidet aus. ITO / BuM haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Eingabefehlern von Ihnen verursacht werden. Bei Schäden, die durch den Zugriff unbefugter Dritter auf die bei ITO / BuM gespeicherten Reisedaten entstehen, haftet ITO / BuM nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. ITO / BuM haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- oder Naturereignisse oder durch sonstige nicht von ITO / BuM zu vertretende Vorkommnisse eintreten; hierzu gehören etwa Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen oder Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland.

7.2 Bei der Umsetzung dieser Website verlassen wir uns auf Inhalte, die uns von Dritten, insbesondere von Leistungsträgern, und Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt werden ("fremde Inhalte"). Die Bewerbung einzelner Veranstalternamen, Veranstaltermarken, Veranstalterangebote und Leistungsbeschreibungen auf der ITO / BuM Website oder in der Buchungsstrecke findet ausschließlich durch die Buchungspartner (Reiseveranstalters) selbst statt. Da es ITO / BuM nicht möglich ist, diese fremden Inhalte zu verifizieren, übernehmen ITO / BuM keinerlei Garantie für deren Richtigkeit. Dieser Ausschluss gilt insbesondere für Produktbeschreibungen und Datenbankeinträge.

7.3 Dies gilt entsprechend für in der Website enthaltene externe Links. Diese externen Links bringen Sie direkt zur Website eines Dritten. ITO / BuM haben keine Verpflichtung, deren Inhalte zu überprüfen.

7.4 Wir übernehmen daher für fremde Inhalte keinerlei Verantwortung. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, angemessene Anstrengungen zur Sperrung gesetzwidriger Inhalte Dritter zu unternehmen, sobald uns diese zur Kenntnis gelangen.

7.5. ITO / BuM behält sich vor, offensichtliche Falschauszeichnungen der Reisen zu korrigieren, insbesondere wenn versehentlich falsche Punktewerte für einzelne oder alle Reisen dargestellt werden. In diesem Falle ist ITO / BuM nicht verpflichtet die falschausgezeichneten Reisen auszuliefern bzw. die Buchung weiterzuleiten.

7.6. Die personenbezogenen Daten, die ITO / BuM vom Teilnehmer für die Teilnahme erheben, werden gemäß Datenschutzbestimmungen verarbeitet und nur zur Durchführung des Programms genutzt. Sie haben jederzeit uneingeschränkten Zugang zu Ihren Adressdaten und können diese berichtigen.

8. Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht steht Ihnen gemäß §312g Abs.2 Nr.9 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nicht zu.

9. Datenschutz
An ITO bzw. die Reiseveranstalter werden nur die Daten weitergegeben, welche durch den Teilnehmer bei der Reisebuchung angegeben werden und für die Buchung notwendig sind.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Auseinandersetzungen ist der Sitz der Buben & Mädchen GmbH, Mainz.

10.2 Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln und des gesamten Vertrages nicht. Eine unwirksame Klausel wird durch die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.